Die Hofstelle 15 wurde von der Familie Gödecke im Jahre 1972 als Schenkung der damaligen Gemeinde Neu Sankt Jürgen überlassen.
Das ehemalige Wirtschaftsgebäude wurde zum Kindergarten umgebaut.
1978 wurde die Feuerwehr- und Dorfgemeinschaftsanlage erbaut.
Die südlich angenzende Wiese der Hofstelle wurde 1983 gemeinschaftlich vom Heimatverein und der Gemeinde Worpswede von den Erben, Familie v. Öhsen, erworben. 2001 hat der Heimatverein den Anteil der Gemeinde übernommen. Die Wiese wird von der Feuerwehr für Übungen und Wettkämpfe genutzt. Auch „Spiele ohne Grenzen“ haben hier schon stattgefunden.
Das Erntedankfest in Neu Sankt Jürgen wäre ohne diesen schönen Platz in der Form nicht möglich.
Unsere Dankbarkeit gilt allen Unterstützern, im Besonderen der Familie Gödecke.
Die Museumsscheune
In der wieder aufgebauten und erweiterten alten Fachwerkscheune zeigen wir in verschiedenen Abteilungen einen Küchenbereich aus alter Zeit, eine Tischler- und Holzschuhmacherwerkstatt, eine Abteilung mit Geräten aus dem Torfabbau der Jahrhundertwende im Teufelsmoor sowie Maschinen aus der Anfangszeit der Landbewirtschaftung nach dem Torfabbau im Teufelsmoor.
Die Heimatstube
1986 wurde die verfallene Scheune zur heutigen Heimatstube ausgebaut und 2004 mit dem Anbau der Museumsstube versehen. Diese bieten Platz für fotografische Ausstellungen mit Bildern aus vergangenen Tagen, aber auch aus der zeitgenössischen modernen Malerei. Die Gedenkstätte an die Opfer der letzten beiden Weltkriege wurde in einem neuen Anbau untergebracht.
Öffnungszeiten
Dienstag bis Sonntag nach Anmeldung.
Telefonische Anmeldung bitte bei:
Albert Heitmann (1. Vorsitzender) – Tel. 04792 / 13 39
Oder schicken Sie uns eine E-Mail an:
Albert.Heitmann@heimatverein-neu-sankt-juergen.de
oder
info@heimatverein-neu-sankt-juergen.de
Wir werden dann unser Bestes tun, um eine Führung an dem von Ihnen gewünschten Termin durchzuführen.
Nutzung der Räumlichkeiten
Freie Termine können bei Albert Heitmann erfragt werden. Es besteht die Möglichkeit einen Termin für eine Woche unverbindlich zu reservieren.
Die verbindliche Reservierung erfolgt, wenn innerhalb von sieben Tagen der Nutzungsvertrag von beiden Parteien unterschrieben wurde und der Mieter die Nutzungsgebühr überwiesen hat.
Wenn innerhalb von sieben Tagen keine verbindliche Reservierung zustande gekommen ist, wird diese Reservierung storniert.